Fakultätspolitik | Drucken |

Aktuelles im Bereich Fakultätspolitik

  1. Prüfungs-, Anreichenbarkeits- und Modulbuchungsfragen
    Wir haben uns letzten Dienstag, 11. November 2008 mit Dekan Josef Falkinger und Pro-Dekanin Uschi Backes-Gellner getroffen, um in einem informellen Gespräch die Probleme und mögliche Lösungen bei Prüfungs-, Anrechenbarkeits- und Modulbuchungsfragen zu erörtern.
    Ursprünglich sollte primär die Schaffung einer einheitlichen Anlaufsstelle bei Problemen in diesen Bereichen und deren Umsetzung besprochen werden. Weil sich in den letzten Wochen verschiedentlich Studierende konkret über den Modulbuchungs-Prozess beschwert haben, haben wir den Fokus des Gespräches entsprechend angepasst.

    • Schaffung einer Einheitlichen Anlaufsstelle für Anfragen (Vorschlag Dekan)
      In Zukunft werden Anfragen über ein Webformular erfolgen. Durch die Auswahl verschiedener Optionen gelangt das Anliegen zum richtigen Sachbearbeiter, der die Anfrage entweder selbst beantwortet oder an den zuständigen Prodekan weiterleitet.
      Darüber hinaus wird in Zusammenarbeit mit den Studierendenvertretern ein FAQ geschaffen. Zu einem Grossteil der Fragen wird sich bereits im FAQ eine Antwort finden.
      Mit diesem System wird die zur Beantwortung benötigte Zeit wesentlich verkürzt und das Problem der unterschiedlichen Auskünfte von verschiedenen Stellen behoben werden.
    • Möglichkeit die Prüfung abzulegen, obwohl man nicht auf der Liste der Prüfungsaufsicht steht (Auskunft Dekan)
      Studierende, die nicht in der Prüfungsliste stehen, können die Prüfung grundsätzlich mitschreiben, mit dem Hinweis, dass daraus kein Anspruch auf Zulassung abgeleitet werden kann.  Dieser Anspruch muss im Nachhinein geprüft werden. Nur wenn die Vorausstzungen gemäss Reglementen und sonstigen Rechtvorschriften tatsächlich gegeben waren, insbesondere eine fristgerechte Anmeldung zur Lehrveranstaltung erfolgt ist, wird die Prüfung angerechnet.

      Um Misverständnisse zu vermeiden, kann die Prüfungsaufsicht vom Studierenden eine Bestätigung verlangen, dass über diesen Hinweis informiert worden ist.